webart-workers agb

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Juergen Rauscher (nachfolgend "webart-workers" genannt) erbringt Leistungen und Dienste für seine Vertragspartner/innen (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB). Sie dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten sowohl von webart-workers als auch seines Auftraggebers festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen. Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Nebenabreden zu dieser AGB sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Angebote, Vertragsabschluss
Alle Projektangebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn webart-workers eine Dienstleistung schriftlich bestätigt, der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung unterzeichnet und zurücksendet oder ein gesonderter Vertrag schriftlich abgeschlossen wird.

Produktionsablauf, Sonderleistungen
Jede Phase des Projekts kann erst nach schriftlicher Freigabe der vorhergehenden Phase durch den Auftraggeber begonnen werden. Mehraufwendungen, die durch Verzug der Freigabe entstehen oder nachträgliche Änderungen nach erteilter Freigabe oder vom ursprünglichen Angebot abweichende Kundenwünsche, werden gegen Berechnung der effektiven Arbeitszeit durchgeführt. webart-workers behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Eine Erweiterung der vereinbarten Leistungen durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich. In diesem Fall informiert webart-workers schriftlich über die anfallenden Kosten. Die Durchführung erfolgt nach schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers. webart-workers erbringt die konzeptionelle und kreative Leistung und ist berechtigt die Produktion durch Dritte ausführen zu lassen. Er ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, webart-workers entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung webart-workers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, webart-workers im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahmen der Kosten.

Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich seinen Mitwirkungspflichten im Rahmen der vereinbarten Produktionszeit nachzukommen. Dies beinhaltet die Lieferung von erforderlichen Informationen wie Texten, Grafiken, Bildern, Vorlagen etc., als auch die Abnahme erstellter Vorlagen. Falls der Auftraggeber nicht innerhalb festgelegter Fristen dieser Mitwirkungspflicht nachkommt, hat webart-workes das Recht, die Leistungen ganz oder auch vorübergehend einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Falls dies eintritt, kann webart-workers Schadensersatz verlangen. Dieser ist abhängig vom Entwicklungsstand der Produktion, mindestens jedoch 60% der Auftragspauschale.

Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Einräumung von Urheber und Leistungsschutzrechten bestimmt sich nach den, webart-workers vorab mitgeteilten, Anforderungen und Vorgaben des Endkunden im Einzelfall und wird jeweils projektbezogen geregelt. Die Übertragung der Rechte wird gesondert entlohnt. Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von webart-workers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - sind unzulässig. webart-workers hat das Recht, auf den fertiggestellten Werken als Urheber genannt zu werden. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. webart-workers behält sich vor die erbrachten Leistungen zu Dokumentation und als Referenzen zu verwenden sofern nicht ausdrücklich vor Auftragserteilung schriftlich vom Endkunden widersprochen wird.

Vergütung
Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist webart-workers berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die webart-workers für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum.

Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Abschlagszahlungen sind wie folgt zu leisten: 50% der Gesamtvergütung bei Produktionsstart, 50% bei Liveschaltung der Website bzw Lieferung der Druckdateien, sofern nicht anders vereinbart.

Verschwiegenheitspflicht
webart-workers behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihm durch die Arbeit beim und mit dem Kunden bekanntgeworden sind, streng vertraulich. Insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zugänglich gemacht.

Haftung und Gewährleistung
webart-workers ist verpflichtet, die ihm erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen seines Kunden zu wahren. webart-workers haftet für Schäden, die durch seine Tätigkeit eintreten, nur, soweit die Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Der Auftraggeber seinerseits haftet dafür, dass webart-workers die zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, webart-workers im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien (Text-, Bildmaterial, o.ä.) zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese webart-workers umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller webart-workers übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber webart-workers von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von webart-workers. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet webart-workers nicht. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei webart-workers geltend zu machen. Danach gelten die Leistungen als mangelfrei angenommen.

Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland sofern nichts anderes vereinbart wurde. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von webart-workers. Er ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

Stand: 07.2023 - Freiburg im Breisgau